Vinzenz-von-Paul-Gymnasium Niederprüm
Hausordnung
In unserer Schule verbringen wir viele Stunden unseres Tages. Sie ist nicht nur ein Ort des Lernens und Lehrens, sondern gleichzeitig auch ein wichtiger Lebensraum, in dem sich alle wohlfühlen sollen.
Damit dies möglich ist, ist es sehr wichtig, dass wir uns alle dafür verantwortlich fühlen und entsprechend handeln.
Freundlichkeit und gegenseitiger Respekt prägen unseren Umgang miteinander.
Unsere Hausordnung möchte die Rechte des Einzelnen schützen und das Leben in der Schulgemeinschaft regeln und erleichtern.
Für eine sichere Überquerung der Hauptstraße am Zebrastreifen sorgen morgens vor der 1. Stunde bzw. mittags nach der 6. Stunde jeweils zwei Schülerlotsen, die den Verkehr entsprechend regeln. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Um 7.25 Uhr öffnet der aufsichtführende Lehrer die Durchgangstür zu den einzelnen Klassenräumen. Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr. Alle bemühen sich um einen rechtzeitigen Beginn und pünktlichen Abschluss der Stunden. Ist eine Klasse 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, teilt der Klassensprecher dies im Sekretariat bzw. der Schulleitung mit. Wir beginnen den Schulvormittag mit einem gemeinsamen Gebet.
Der Lehrer der ersten Stunde bringt das Klassenbuch mit, während der Lehrer der letzten Stunde das Klassenbuch wieder im Lehrerzimmer hinterlegt.
Fehlende Schüler werden dem Lehrer der ersten Stunde vom Klassenbuchführer gemeldet.
Klassenlehrer und Klassenbuchführer achten gemeinsam darauf, dass alle notwendigen Eintragungen zeitnah vorgenommen werden.
Für die Schüler sind die Schulgottesdienste während der Unterrichtszeit Schulveranstaltung.
Jeder Schüler führt ein Aufgabenbuch. Wir legen Wert darauf, dass die Eintragungen sauber und ordentlich vorgenommen werden. Dies trifft auch auf die Führung der Hefte für den jeweiligen Fachunterricht zu.
Während des Unterrichts darf ohne zu stören getrunken, aber nicht gegessen werden. In den Fachräumen (Physik, Biologie/Chemie, BK, Musik, Computerraum) sind Essen und Trinken verboten. Hier gelten eigene Bestimmungen, die Bestandteil dieser Hausordnung sind.
Bevor der Schüler die Schule verlässt, wirft er einen Blick auf den Vertretungsplan, damit er die Materialien, die am nächsten Tag benötigt werden, dabei hat.
Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss dürfen die Schüler das Schulgelände verlassen, deren Eltern eine entsprechende Einverständniserklärung vorgelegt haben, die anderen begeben sich sogleich in den Studiersaal. Bei Verlassen des Schulgeländes erlischt die Haftpflicht der Schule; ausgenommen ist der direkte Heimweg.
Schüler, deren Busse später abfahren, dürfen sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Zebrastreifen aufhalten, da dies Autofahrer irritieren könnte. Laufen und Spielen im Gefahrenbereich der Straße sind nicht gestattet.
Das den Schülern zum Aufenthalt dienende Schulgelände umfasst den Pausenhof unterhalb des Schulgebäudes mit angrenzendem Rasenstück sowie den Sportplatz, jedoch nicht das angrenzende Waldstück und das Gartengelände. Es ist nicht gestattet, das Schulgelände während der Unterrichtszeit ohne Genehmigung eines Lehrers zu verlassen.
Wir verhalten uns auf dem Schulgelände und im Schulgebäude so, dass Unfallgefahren vermieden werden.
Wir befolgen die Weisungen der Aufsichtspersonen.
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verhalten wir uns so, dass wir zeitgleich stattfindenden Unterricht nicht stören.
In Angelegenheiten, die eine Klasse betreffen, erscheint nur der Klassensprecher am Lehrerzimmer. Das Lehrerzimmer sollte von Schülern nur in dringenden Fällen aufgesucht werden.
Bei Alarm verhalten wir uns entsprechend der eingeübten Regeln.
Bei Verletzungen informieren wir sofort die dafür zuständige Lehrerin Frau Backes (Sicherheitsbeauftragte) oder den aufsichtführenden Lehrer zur Aufnahme einer Unfallanzeige.
Flure und Treppenhaus sind keine Aufenthaltsräume, Fensterbänke keine Sitzgelegenheiten.
Das Spielen mit Bällen im Schulgebäude ist nicht gestattet.
Wir achten fremdes Eigentum, und es ist für uns selbstverständlich, Klassenräume, Einrichtungsgegenstände sowie Unterrichtsmaterial schonend und sachgerecht zu behandeln.
Die Toilettenanlagen sind ebenfalls keine Aufenthaltsräume. Ein Höchstmaß an Sauberkeit ist hier selbstverständlich.
Auf dem Schulhof verhalten wir uns so, dass die Sicherheit der anderen stets gewährleistet ist. Raufereien sowie das Werfen von Schneebällen sind verboten.
Wir sind alle für die Sauberkeit unseres Schulhofes mitverantwortlich. Für Abfälle stehen genügend Abfalleimer zur Verfügung.
Verstoßen unsere Schüler gegen diese Regel, wird das betreffende Gerät für zwei Tage eingezogen.
Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer.
Unmittelbar nach Ende der Abwesenheit legen die Schüler der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vor.
Verstößt jemand gegen die Regeln der Hausordnung, muss er dies ehrlich eingestehen und die Folgen tragen. Schüler müssen unter anderem mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Sinne der Schulordnung (§ 82 - § 84) oder solchen rechnen, die der Schulgemeinschaft zu Gute kommen.